Sieb- und Brechanlagen, Förderbänder
Stand: 09/2026
Die Anlage muss von geschultem Fachpersonal für den Einsatz montiert, bedient und am Ende der Mietzeit demontiert werden.
Für An- und Abtransport der Anlage zum bzw. vom Einsatzort, für den fachgerechten Auf- und Abbau der Anlage sowie zur Einweisung des Bedienpersonals werden Ihnen die anfallenden Kosten lt. Mietvertrag zusätzlich berechnet.
Eine Mietwoche sind fünf Arbeitstage, ein Mietmonat sind 21 Arbeitstage. Die Tagesmiete wird auf Grundlage von acht Betriebsstunden berechnet. Jede weitere Stunde wird mit 1/8 der Tagesmiete berechnet.
Der Mietpreis ist ohne Abzüge im Voraus zahlbar. Die Mietdauer wird gerechnet vom Versandtag bis zum Tag des Wiedereintreffens der Anlage bei der MESDA Deutschland GmbH & Co. KG. Arbeitsunterbrechungen, die nicht durch die MESDA Deutschland GmbH & Co. KG verschuldet sind, berechtigen nicht zur Mietminderung.
Die Anlage ist während der Mietzeit in einem betriebsfähigen Zustand zu halten. Schäden sind sofort schriftlich zu melden. Die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung der Anlage sowie durch Ladegeräte bei der Beschickung der Anlage verursacht werden, trägt der Mieter. Nicht im Versicherungsumfang der Maschinenbruchversicherung enthalten sind sämtliche Schäden an Verschleißteilen wie z. B. Schlagleistenbruch, Druckplatten, Gurtschäden sowie Schäden, die durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Wasser-, Öl- oder Schmierstoffmangel entstanden sind. Stillstandstage sind vom Mieter unverzüglich in schriftlicher Form an den Vermieter zu melden. Liegt diese Meldung nicht vor, erfolgt eine Weiterberechnung.
Die tägliche Wartung der Anlage nach Betriebs- und Wartungsanleitung während der Mietzeit ist Sache des Mieters. Vor jedem Arbeitsbeginn ist eine Prüfung des Ölstandes und des Verschleißes des Brechraumes durchzuführen. Die Wartung ist gemäß Schmierplan einzuhalten. Die Kosten für Schmier- und Betriebsstoffe trägt der Mieter. Alle Mietanlagen werden mit einem vollen Dieseltank bereitgestellt und müssen bei der Rückgabe ebenfalls vollgetankt sein. Ist dies nicht der Fall, wird die Betankung in Rechnung gestellt.
Sämtliche neue und ausgebaute Verschleiß- und Ersatzteile sind Eigentum der MESDA Deutschland GmbH & Co. KG und bei der Mietanlage zu belassen.
Die Anlage ist bei Beendigung der Mietzeit vor der Abholung zu reinigen und zu waschen. Die Kosten für eine unterbliebene Reinigung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Die Berechnung der Anfahrt richtet sich nach dem Standort des Monteurs.
Bei Anlieferung und Abholung der Anlage wird ein von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll erstellt, in dem der Zustand der Anlage, Betriebsstunden und Lieferumfang dokumentiert werden.
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist dem Vermieter spätestens drei Tage vor dem eigentlichen Mietende schriftlich bekannt zu geben.
Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe der Mietanlage.
Mieter und Vermieter – beide Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches – vereinbaren als Gerichtsstand: Hessisch Oldendorf.
Eine Untervermietung ist grundsätzlich untersagt. Jedwedes Risiko trägt der Mieter, ebenso die Kosten für eventuelle Reparaturen.
Wir widersprechen hiermit Ihren Einkaufsbedingungen und leisten zu unseren, Ihnen bekannten Verkaufs- und Mietbedingungen.
Unsere Mietbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
